Im November 2014 war ich im Rahmen einer Bloggerreise (#kbreise14) zu Gast in Basel. In Basel war ich zum ersten Mal und neben der Fondation Beyeler habe ich den Besuch genutzt, um ins neu eröffnete Haus der elektronischen Künste (HEK) hineinzuschnuppern und auch ein bißchen etwas von Basel als Stadt mitzubekommen.
Da mir klar war, dass ich insbesondere zum Besuch der Fondation Beyeler einen etwas längeren Text schreiben möchte, aber gerade viel auf meiner To-Do-Liste stand, hat sich die Umsetzung leider etwas verzögert. So lange, dass er nun mit einer zweiten Reise zusammenfällt (#bsgauguinreise15), zu der nach Basel eingeladen worden war, um insbesondere die neu eröffnete Gauguin-Ausstellung zu besuchen. Drei der ehemals Mitreisenden sind auch dieses Mal dabei sowie weitere Blogger/innen, ich allerdings nicht, und so relativiert sich durch die neuen Berichte vielleicht manch Eindruck von der ersten Reise und trifft mitunter aktuell gar nicht mehr so zu, wie noch im November erlebt. Angelehnt an den ersten Bericht der #kbreise14 mit dem Besuch der Degas-Ausstellung in der Staatlichen Karlsruhe, übernehme ich die subjektiven Kategorien des „Gefällt mir“ und „Gefällt mir eher nicht“ und setze zudem einen Fokus, unter dem ich mir einen Aspekt der Fondation genauer anschaue.
In der Fondation gab es zwei Sonderausstellungen („Gustav Courbet“ und zu „Peter Doig„) zu sehen und die Präsentation der Sammlung des Hauses in weiteren Räumen. Die Courbet-Ausstellung ist mittlerweile beendet, dort wird nun eine Ausstellung zu Gauguin gezeigt, die Peter Doig-Ausstellung läuft noch bis 22. März 2015. Die Fondation liegt etwas außerhalb von Basel, doch die Tram bringt Besucher/innen direkt aus der Innenstadt raus nach Riehen. Wir waren in Eigenregie im Museum unterwegs, ohne Führung, ohne Sondergenehmigungen und somit in der Situation eines ganz normalen Ausstellungsbesuchs.
1. Was mir gefallen hat
1. Kuratorisches Konzept der Räume
„Pollock, Basquiat und Dubuffet in einen Raum zu hängen funktioniert richtig gut“ lautete ein Tweet beim Besuch der Fondation Beyeler. Es sind nicht viele Räume, die der Präsentation der eigenen Sammlung dienen, diese sind jedoch sehr gut kuratiert. Statt eines chronologischen Gangs durch Epochen oder Stile, bietet jeder Raum eine produktive Konfrontation künstlerischer Arbeiten. Hier sind es Alltagsästhetiken (z.B. Grafitti, Kinderzeichnung, Kritzeleien), die expressiv in zeitgenössische Kunst überführt wurden. In anderen Räume gibt es gelungene Gegenüberstellung, wie mit Arbeiten von Picasso und Bacon oder Monet und Rothko. Auch in den Sonderausstelllungen setzt sich dieses sichere Gespür für Kunst und Raum fort.
2. Ruhige Orte für Ein- und Ausblicke
Das Haus war voll mit Menschen und Kunstwerken, schnell fühlt man sich überfordert mit all den Eindrücken. Für die Momente des Ausruhens und Innehaltens stehen viele Sitzgelegenheiten zur Verfügung, nicht nur in den Ausstellungsräumen selbst, sondern auch entlang einer verglasten Front, die einen unverbauten Blick in die Landschaft ermöglichen. So kann man in Ruhe auf Kunst in den Ausstellungsräumen gucken, auf die Natur der Umgebung oder die Gelegenheit nutzen, in den Ausstellungskatalogen zu blättern.
3. Kunst im Außenraum
Nicht nur in der Kunsthalle, sondern auch im Park drumherum ist Kunst verbaut. Dies sind zum überwiegenden Teil großformatige Skulpturen. Mein persönlicher Favorit ist ganz unscheinbar: Im Wasserbassin vor der Eingangsfront liegen kleine Gebilde aus Metall und Beton. Diese „Schallwellen-Seerosen“ von Philipp Parreno erzeugen in abwechselnden Turnus, dass das Wasser obenauf vibriert und Kreise zieht. Beim Reingehen unbemerkt, hatte sich mir nach der Betrachtung von Monets Seerosenbild das Werk von Parreno beim Verlassen als ein plötzliches Aha-Erlebnis sinnig erschlossen.
4. Restaurierung im Blickfeld
Auf dem Weg zum zweiten Teil der „Peter Doig“-Ausstellung, im Untergeschoss der Kunsthalle, ist gleich neben dem Lift der offen einsehbare Raum der Restaurierung. Oft befinden sich in Museen die Restauratoren fern des Publikumsbetriebs. Wahrscheinlich wäre ich einfach daran vorbeigelaufen, wenn nicht das dort an der Wand hängende Bild meine Aufmerksamkeit gefangen hätte. Es ist ein Gemälde Rousseaus und passt bildthematisch überaus gut zu Doig. Der aufwendige Restaurierungsprozess wird wissenschaftlich begleitet und ist vor Ort als auch medial für Besucher/innen sichtbar dokumentiert.
4. Die Peter Doig-Ausstellung
Obwohl es 2004 eine Peter Doig-Ausstellung in der Frankfurt Schirn gab, ist Doig bisher irgendwie an mir vorbei gegangen. So war ich wirklich überrascht, als ich die Ausstellung in der Fondation Beyeler betrat, denn von Anfang an fand ich die Arbeiten großartig – es gibt manchmal ein spontanes Bauchgefühl bei Kunst – und so war es hier. Zudem sind die Räume extrem gut bespielt, ein Eindruck der sich im Untergeschoss noch verstärkt, wo es zusätzlich ein Filmprogramm gibt und die rhytmisierte, frei schwebende Hängung des grafischen Werks in einem seperaten Raum. Nachdem ich jetzt passend am 13. Februar den Horrorklassiker „Freitag, der 13.“ gesehen habe, entfalten manche Bildmotive Doigs eine andere Wirkung. Einige der Kanu- und Seebilder basieren auf der Bilderwelt des Films, womit sich gleichzeitig die intermediale Arbeitsweise Doigs gut illustrieren lässt.
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2. Was mir nicht so gut gefiel
Fotografie-Verbot in der Ausstellung
Starten wir mit etwas Positiven: In der Fondation Beyeler gibt es freies Wlan. Umso irritierender ist es dann beim Hineingehen durch ein Verbotsschild signalisiert zu bekommen, dass Handys im Haus verboten seien. Da es bei mir am Eingang recht voll war, hatte ich dieses Verbotsschild zunächst übersehen und war somit mit meiner Handtasche ins Foyer gelaufen, die sowohl eine Kamera und ein Handy enthielt. Erst im Gespräch mit den Mitreisenden wurde mir klar, dass diese ihre Gerätschaften in der Garderobe eingeschlossen hatten. Also ging ich zu einer Theke an der Service-Mitarbeiterinnen standen und fragte nochmal nach, ob wirklich die Nutzung von Smartphones verboten sei und ob es überall ein Fotografieverbot gäbe. Dort erhielt ich dann die Antwort, mein Smartphone könne genutzt werden, aber nicht zum Fotografieren in den Sonderausstellungen, in der Präsentation der Sammlung hingegen schon. Das klappte dann auch ganz gut, nicht nur bei mir, sondern auch bei den Anderen (vgl. bei Vivi D’Angelos oder Angelika Schoder): In der Peter Doig-Ausstellung konnte ich so bspw. das YouTube-Videointerview der Fondation Beyeler mit Doig recherchieren und zudem Tweets zur Ausstellungseröffnung nachlesen und retweeten, insbesondere um schon auf Twitter vorhandene Abbildungen zu teilen, was mir direkt vor Ort durch das Fotografieverbot nicht möglich war. In den Sammlungsräumen fotografierte ich hingegen und habe auch kurze Videosequenzen gedreht. Tatsächlich hatte ich mich sogar noch bei einer Aufsichtskraft vergewissert, die jedoch sanft abgewunken hatte, alles sei in Ordnung, solange ich nicht in die Sonderausstellungen zum Fotografieren ginge.
Warum ist ein Fotografierverbot insbesondere für Blogger/innen problematisch?
Wenn man über die Ausstellung berichten möchte, braucht es insbesondere bei Kunst Bildmaterial. Natürlich geht es immer irgendwie anders, man kann auch rein über die Beschreibung Kunst vermitteln. Was also tun? Theoretisch kann man nach Absprache auf die bereit gestellten Pressebilder des Museums zurückgreifen. Die Verwendung dieser Abbildungen birgt jedoch Probleme: a) Auf der fotografischen Reproduktion des Kunstwerks liegt zusätzlich das Urheberrecht des Fotografen (der u.U. ebenfalls bei einer Verwertungsgesellschaft ist). b) Die Abbildungen dürfen – in den meisten Fällen – nur zur Berichterstattung über die Ausstellung und über die Länge der Ausstellungszeit gezeigt werden.
Das hieße im März 2015 müssten alle Pressebilder zu Peter Doig wieder aus dem Blog entfernt werden. Sofern man vorher vereinbart hat, dass man sie zeigen darf, obwohl man ja kein „Journalist“ ist. Dieses nachträgliche Entfernen von Inhalten ist eine für Blogs unübliche und auf Dauer aufwendige Praxis, weil sie bedingt, dass nebenbei permanent verwaltet werden müsste, wie lange welche Abbildung gezeigt werden dürfte. Insbesondere für private Blogs oder auch Wissenschafts-/Bildungsblogs, die sich nicht genuin als journalistisches Format mit Gewinninteresse verstehen, ist ein solcher Mehraufwand unrealistisch. Die Abbildungen dennoch im Blog zu zeigen bedarf es dann kreativer Umwege, diese sind vom Ergebnis oft nicht so attraktiv wie die Abbildungen selbst und letztlich nie wirklich rechtssicher (vgl. eingebettetes Pinterest-Board zur Peter Doig-Ausstellung)
Was passiert, wenn man die Verbote ignoriert?
Wahrscheinlich passiert einem als private/r Blogger/in nichts. Ohne Kläger/innen, keine Anklage. Aber man schafft eine potentielle Möglichkeit zum Abmahnen: a) Zum Einen geben manche Künstler/innen diese Aufgabe an Anwälte ab, die dann im Namen der jeweiligen Kund/innen deren Rechte vertreten. So gerade erst geschehen in der Abmahnung von Fernsehmoderator Jan Böhmermann, der ein Foto des Fotografen Martin Langer auf Twitter gepostet hat. Bei diesem Fall ist es durchaus interessant, auch die Argumente des Fotografen zu lesen, der die Abmahnmaschine in Gang gesetzt hat. Gleichzeitig leuchtet es ein, dass eine Kultur des „Fair Use“ von Bildmaterial nicht nur fehlt, sondern auch gesetzlich abgesichert werden müsste (vgl. Dobusch/Netzpolitik.org). b) Künstler/innen werden in vielen Fällen von nationalen Verwertungsgesellschaften vertreten, deren eigentliches Ziel weniger die Privatnutzer/innen darstellen, sondern mittlerweile sehr genau nachprüfen, wie Vereine, Museen und Kulturanbieter mit ihrem Bildmaterial online agieren und ob diese die entsprechenden Kosten der Reproduktionsrechte zahlen.
Die Problematik von Bildverwertungsgesellschaften hatte Michelle VanderVeen erst kürzlich am Beispiel der VG Bildkunst in einem Blogtext zu „Museumsselfies“ thematisiert. Meist vergisst man, dass Bildrechtverwertung kein nationales Phänomen ist, z.B. wird die Verwertung Peter Doigs in einer Schweizer Ausstellung über ProLitteris geregelt, obwohl eigentlich eine großbritanische Verwertungsgesellschaft bei ihm aufgeführt wird (vgl. Künstlersuche der VG Bildkunst). VanderVeens Einschätzung würde ich mich jedoch anschließen, dass es Regelungen bedarf, die ein „Zugänglichmachen“ ermöglichen (vergleichbar mit dem „Fair Use“) und die dann gleichsam finanziell wirksam werden, wenn es bei den Kunstwerken um den kommerziellen Gebrauch (im Sinne von Gewinnerzielung) geht. Wobei man auch darauf hinweisen sollte, dass Verwertungsgesellschaften wie etwa VG Bildkunst nur für Kunstwerke von Künstler/innen in der Regelschutzfrist zuständig sind.
Ältere Kunstwerke, allerdings nicht ihre aktuellen fotografischen Reproduktionen, gelten allgemein als Gemeinfrei. Dennoch werden auch diese in vielen Fällen von Besitzern, ob von Privatleuten oder auch von Museen, mitunter mit einem Fotografieverbot belegt (z.B. wie in den Sonderausstellungen zu Courbet oder Degas). Dieses Fotografieverbot entspricht dann eher einem Hausrecht als der Urheberrechtslage, zumindest sofern ich die Sachlage richtig verstehe. Zur Gauguin-Ausstellung hat die Fondation Beyeler anscheinend schon reagiert und es wurde bei Kunstwerken, bei denen die Leihgeber/innen ein Fotografieverbot erbeten haben, ein Kameraverbots-Icon angebracht. Somit ist zumindest das Fotografieren in der Ausstellung nicht generell untersagt. Die Thematik des Fotografierens im Museum, bzw. des Fotografie-Verbots hat in letzter Zeit mehrere Blogger/innen beschäftigt, Tanja Neumann hat hierzu eine gute Übersicht zusammengestellt.
3. Fokus: Mündige Besucher/innen
In der Vorbereitung des Museumsbesuchs entsteht der Eindruck, dass die Fondation Beyeler aktiv darin ist, den Besucher/innen Material an die Hand zu geben, um sich eigenständig in die Ausstellungsthemen zu vertiefen: es gibt z.B. eine Multimediaseite zu Videos mit Künstler/inneninterviews, mit Besucher/innengesprächen, Ausstellungsteasern. Man ist über YouTube hinaus auf Facebook, Twitter, Tumblr und Instgram präsent. Auch wird mit neuen Präsentationsformen experimentiert, wie mit einem interaktiven Bücher innerhalb der Gauguin-Ausstellung:
Gleichzeitig gibt in einem Museum immer wieder auch Verbote, die die Besucher/innen betreffen. Interaktionsanlässe werden so mitunter gedankenlos oder notgedrungen unterbunden, nicht immer ist offensichtlich, wer oder was vor wem oder was geschützt werden soll. Nehmen wir das oben abgebildete Verbotsschild, durch sein bloßes „da sein“ bewirkte es, dass wir als Besucher/innen ohne weiteres Nachfragen die betreffenden Gegenstände an der Garderobe abgaben. Tatsächlich gibt es in der Fondation Beyeler eine Hausordnung (um präzise zu sein, gibt es sogar eine zweite explizit für Schulklassen), die sogar im Internet als PDF verfügbar ist. Hausordnung und Auslegung vor Ort unterscheiden sich aber mitunter willkürlich (oder auch nicht):
- „Gepäck, Rucksäcke, Taschen, Koffer etc. müssen an der Garderobe abgegeben werden.“ Das entsprach auf dem ersten Blick dem Verbotsschild, aber eine Zeile weiter werden in der Hausordnung explizit Handtaschen erwähnt: „Handtaschen bis zu einer Grösse von A4 (ca. 20×30 cm) dürfen in die Ausstellung mitgenommen werden. Sie müssen jedoch gut sichtbar vorne am Körper getragen werden.“ Um das noch unübersichtlicher zu gestalten: Bei Schulklassen sind dann tatsächlich alle Taschen verboten und in der Garderobe abzugeben.
- „Das Fotografieren und Filmen im Museum ist verboten. Kameras sind an der Garderobe zu deponieren.“ Aber auf Nachfrage war das Fotografieren in bestimmten Bereichen des Hauses gestattet.
- „Schreiben und Zeichnen ist im Museum nur mit Bleistift erlaubt. Bitte eine geeignete Unterlage benützen.“ Und im nächsten Satz wird detailliert: „Kugelschreiber, Farb- und Filzstifte, Pinsel, Scheren etc. dürfen nicht verwendet werden.“ Tatsächlich hatten wir beim Besuch erlebt, wie einem Kind die Nutzung von Stiften und Papier untersagt wurde.
- „Mobiltelefone dürfen weder zum Telefonieren noch zum Fotografieren benützt werden.“ Andere Nutzungen sind also nicht verboten, hierfür eignete sich ja dann auch das vorhandene Wlan. Und Fotografieren war wiederum nur in den Sonderausstellungen untersagt. Das Verbotsschild vermittelte jedoch den Eindruck, dass Mobiltelefone grundsätzlich verboten seien.
Die mündigen Besucher/innen vertragen durchaus Regeln, in deren Rahmen sie frei und eigenverantwortlich agieren können. Diese sollten klar nach Innen und Außen kommunizierbar sein und regelmäßig überprüft werden, ob sie sinnvoll sind oder noch der aktuellen Praxis entsprechen.
Fazit
Die Fondation Beyeler ist ein in der Architektur und für die Machart seiner Ausstellungen wunderbarer (allerdings nicht preiswerter) Ort. Es wird versucht, online und vor Ort die Besucher/innen stärker auf Augenhöhe zu adressieren, noch sind diese Prozesse jedoch nicht vollständig durchdekliniert. Die aktuelle Gesetzeslage, bzw. individuelle Haltungen von Leihgeber/innen ermöglichen noch keine freiere Interaktion mit den digitalen Repräsentation von Kunst. Ebenso wie die Staatliche Kunsthalle Karlsruhe ist man jedoch schon dabei, sich den Anforderungen der Technik und der Gebrauchsmuster der Besucher/innen zu stellen.
Der Ausstellungsbesuch fand im Rahmen einer Aktion der Kunsthalle Karlsruhe statt, mehr Infos dazu finden sich hier.
Zitierweise: Tine Nowak: „Zu Besuch in der Fondation Beyeler“, in: tinowa (15. Februar 2015) https://tinowa.de/2015/02/15/kbreise3-fondationbeyeler/
Kommentare
[…] ohne Bildmaterial zur Hand #Motivationsfrage. Tatsächlich geht das gar nicht. Warum, erläutert Tine Nowak. Zum Problem “Fotografieverbot” lest den Post von Museumsglück. Mal schaun‘, ob es […]
Liebe Tine,
eine schöne Idee, eine Einteilung in „was mir gefallen hat“ und „was mir nicht so gut gefiel“!
Ich habe auch schon widersprüchliche Aussagen zum Fotografieren in Ausstellungen beobachtet. Da weiß dann z.B. die Presseabteilung mehr als die Museumspädagogen und der Besucher merkt nur: alles irgendwie problematisch. Das wird dann sicher nicht zu weiteren Museumserfahrungen motivieren. Es ist sicher zu merken, dass es ganz schön im Gebälk knirscht und wir können alle darauf hoffen, dass sich in Zukunft etwas ändert. Bis dahin muss man weiter kreativ sein 🙂
Cooles Teil übrigens, dieses Magisto!
Viele Grüße von Anke
Die Einteilung funktioniert gut, weil sie das Schreiben strukturiert. Ausserdem ist es ja oft so, dass parallel gute und weniger gute Aspekte nebenher bestehen, die oft nichts miteinander zu tun haben. Es kann Dinge geben an einer Ausstellung oder in einem Museum, die subjektiv nerven. Nichtsdestotrotz kann man von spezifichen Beobachtungen oder Details begeistert sein.
Magisto ist prima, aber nicht ohne Preis: die App ist nämlich sehr übergriffig und macht regelmäßig selbständig Filme aus meinem Video- und Fotospeicher. Dann bekomme ich eine Mail mit Link zu meinen Erlebnissen. Das sollte man sich bewusst machen, ansonsten ein tolles Teil.
[…] Bloggerreisen und das Fotografieren im Museum” und auch Tine Nowak ging in ihrem Artikel “Zu Besuch in der Fondation Beyeler” bereits zuvor darauf ein. Beide schildern in ihren Blogbeiträgen, wie es im Rahmen der […]
[…] Bloggerreisen und das Fotografieren im Museum“ und auch Tine Nowak ging in ihrem Artikel „Zu Besuch in der Fondation Beyeler“ bereits zuvor darauf ein. Beide schildern in ihren Blogbeiträgen, wie es im Rahmen der […]
[…] zu Fotografie-Verboten in Museen geäußert (z.B. beim Blogpost zur Kunsthalle Karlsruhe oder zur Foundation Beyeler). Es ist nicht so, dass ich nicht verstehe, dass Fotografieren im Museum aus diversen Gründen […]
[…] 15.02.15 – T. Nowak: Zu Besuch in der Fondation Beyeler […]